Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nachgewiesen

Weißenburg – Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist in einem Nutztierbestand im Gebiet der Stadt Treuchtlingen ein erster amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) konnte das Virus vom Typ H5N8 nachweisen. Noch am 09.02.2021 wurden alles Geflügel der betroffenen Haltung gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet.

Der rot markierte Sperrbezirk umfasst das unmittelbare Stadtgebiet von Treuchtlingen sowie weitere Teile des Gemeindegebietes der Stadt Treuchtlingen, Teile der Gemeinden Alesheim, Markt Berolzheim sowie Teile des Gemeindegebietes der Stadt Weißenburg. Das Beobachtungsgebiet blau markiert, erstreckt sich noch darüber hinaus.
(Bildnachweis: Tierseuchennachrichtendienst)

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- und Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote.

Der notwendige Sperrbezirk umfasst das unmittelbare Stadtgebiet von Treuchtlingen sowie weitere Teile des Gemeindegebietes der Stadt Treuchtlingen, Teile der Gemeinden Alesheim, Markt Berolzheim sowie Teile des Gemeindegebietes der Stadt Weißenburg. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich noch darüber hinaus. Die betroffenen Gemeindeteile können Sie der Karte anbei sowie der Allgemeinverfügung entnehmen.

Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich zudem auch auf den Landkreis Donau-Ries mit dem Ortsteil Zwerchstraß der Gemeinde Wolferstadt. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie die angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. In einer weiteren Allgemeinverfügung ist außerdem eine Stallpflicht für alle Geflügelhalter im Landkreis angeordnet. Alle Betriebe müssen darüber hinaus die in den Allgemeinverfügungen bekannt gemachten Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Weiterhin gilt für den ganzen Landkreis das Verbot von Märkten und Ausstellungen mit Geflügel. Die Allgemeinverfügungen werden im Amtsblatt des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen am Freitag, 12. Februar 2021, bekanntgegeben und sind dann auf der Internetseite des Landratsamts abrufbar. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Aufgrund des Vorkommens der Geflügelpest auch bei Wildvögeln wird die Bevölkerung aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt Weißenburg-Gunzenhausen, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden werden.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine bayernweite Karte, aus denen sich die betroffenen Gebiete ergeben, sind auf der Seite des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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