Lokale Testzentren des Landkreises schließen

Weißenburg – Testungen auf das Coronavirus haben für viele Bürgerinnen und Bürger während der Pandemie zum Alltag gehört. Aufgrund der stabilen Corona-Lage haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, die Corona-Schutzmaßnahmen bereits vor April aufzuheben. Dazu zählen auch die kostenlosen Testangebote in den lokalen Testzentren. Auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen schließen deshalb zum 28. Februar 2023 die beiden lokalen Testzentren in Weißenburg und in Gunzenhausen.

Bereits am 30. März 2020 hat der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, damals noch in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB), ein erstes lokales Testzentrum in Gunzenhausen eingerichtet, um den Landkreisbürgerinnen und –bürgern die Möglichkeit zu geben, sich auf das damals noch neue Coronavirus testen zu lassen. Im September 2020 wurde dann ein weiteres Testzentrum auf dem Kirchweihplatz in Weißenburg eröffnet.

Bereits seit Monaten sind die Corona-Testungen an den beiden lokalen Testzentren im Landkreis rückläufig. „Die Corona-Tests waren eine wichtige Hilfe in der Pandemie-Bekämpfung. Vor allem in der Anfangsphase der Pandemie haben die Testangebote auch dazu beigetragen, den Bürgerinnen und Bürgern eine Sicherheit im Umgang mit dem Virus zu geben. Später waren sie eine wichtige Stütze, die es uns allen ermöglicht hat, trotz Pandemie wieder am sozialen Leben teilzunehmen“, zieht Landrat Manuel Westphal Bilanz.

Bei Besuchen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist auch mit dem vorgezogenen Ende der Corona-Schutzmaßnahmen nach wie vor ein negativer Schnelltest erforderlich. Hierzu genügt eine Selbstauskunft, dass vor höchstens 24 Stunden ein Selbsttest mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Bitte beachten Sie, dass Einrichtungen darüber hinaus die Möglichkeit haben, eine Testung unter Aufsicht zu verlangen, um beispielsweise ein akutes Ausbruchsgeschehen einzudämmen.

Bitte informieren Sie sich bei geplanten Krankenhausaufenthalten frühzeitig bei der jeweiligen Einrichtung, ob und in welcher Form ein negativer Testnachweis erforderlich ist.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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