Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Weißenburg – Das Bayerische Gesundheitsministerium hat nun zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein Konzept vorgelegt, das auch durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen ab dem 16. März 2022 umgesetzt wird. Das Landratsamt hat die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

 

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird in Bayern in einem gestuften Verwaltungsverfahren umgesetzt. Ab dem 16. März 2022 müssen betroffene Einrichtungen nicht vollständig geimpfte Mitarbeitende melden, die keinen gültigen Genesenenstatus nachweisen können und kein ärztliches Attest bezüglich einer medizinischen Kontraindikation gegen eine Coronaimpfung vorgelegt haben. Die Meldung soll über ein digitales Portal des Freistaats Bayern erfolgen. Dieses wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eingerichtet und ist bereits unter www.impfpflicht-meldung.bayern.de freigeschaltet. Über das bayernweite Portal können Einrichtungen die Benachrichtigungen rechts- und datenschutzsicher an das Gesundheitsamt übermitteln. Zur Übermittlung ist lediglich ein ELSTER-Zertifikat notwendig, das auch jetzt noch unter www.das-unternehmenskonto.de beantragt werden kann.

Das Gesundheitsamt wird die Betroffenen bezüglich des weiteren Vorgehens kontaktieren. Bei Neueinstellungen muss ab dem 16. März 2022 der Immunitätsnachweise vor Beginn der Tätigkeit vorgelegt werden.

Folgende Einrichtungen und Unternehmen sind von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen:

  • Krankenhäuser
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der oben genannten Einrichtungen vergleichbar sind. Dazu gehören u.a. Hospizdienste, spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV), Blutspendeeinrichtungen.
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen (dazu gehören auch Betriebsärzte)
  • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe
  • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden
  • Rettungsdienste
  • Sozialpädiatrische Zentren nach § 119 SGB V
  • Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen nach § 119c SGB V
  • Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX und Dienste der beruflichen Rehabilitation
  • Begutachtungs- und Prüfdienste, die auf Grund der Vorschriften des SGB V oder SGB XI tätig werden

„Meine Bitte an alle Betroffenen: Bitte überdenken Sie Ihre Entscheidung bezüglich der Corona-Impfung. Informieren Sie sich jetzt bei dem Arzt oder der Ärztin Ihres Vertrauens. Im Landkreis gibt es nach wie vor verschiedene Impfangebote, die Kapazitäten für zeitnahe Impftermine sowohl mit dem Impfstoff von Biontech als auch mit Novavax sind da. Schützen Sie durch die Impfung sich und Ihre Mitmenschen“, appelliert Landrat Manuel Westphal.

Alle Informationen zu den Corona-Impfungen finden Betroffene unter www.landkreis-wug.de/impfzentrum.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

 

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert