Vertragsnaturschutzprogramm – Antragstellung möglich

Weißenburg – Ab sofort können sich landwirtschaftliche Betriebe bei der Unteren Naturschutzbehörde melden und über das Vertragsnaturschutzprogramm eine Förderung für die naturverträgliche Bewirtschaftung ihrer Flächen beantragen. Anträge können bis zum 22. Februar 2024 gestellt werden.

Landwirtschaftliche Betriebe können sich noch bis zum 22. Februar melden und eine Förderung für die naturverträgliche Bewirtschaftung ihrer Flächen beantragen.
(Bildnachweis: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen)

Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm werden Landwirtinnen und Landwirte dabei unterstützt, ihre Flächen in ökologisch besonders wertvollen Gebieten naturschonend zu bewirtschaften. Dazu zählen beispielsweise Natura2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützten Biotope, Streuobstbestände und Wiesenbrütergebiete.

Für das Unterstützungsprogramm wurden in Bayern im Jahr 2023 90 Millionen Euro eingesetzt. Die Fläche soll 2024 noch einmal um 40.000 Hektar auf dann insgesamt 200.000 Hektar erweitert werden. Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm wird auch der bayerische Streuobstpakt unterstützt, durch den die Streuobstbestände und -wiesen erhalten und ausgebaut werden sollen.

Durch die naturschonende Bewirtschaftung werden blütenreiche Wiesen und Weiden, Äcker mit Klatschmohn und seltenen Kornblumen oder auch Streuobstwiesen sowie andere artenreiche Lebensräume erhalten. 15 Prozent der heimischen Tierarten sind auf Wiesen als Lebensraum angewiesen, die gerade dann besonders artenreich sind, wenn sie nur ein- bis zweimal gemäht wurden. Die Landwirte, die ihre Flächen freiwillig naturschonend bewirtschaften, erhalten eine Aufwandsentschädigung und für den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt.

Flächen können nur dann im Vertragsnaturschutz gefördert werden, wenn sie grundsätzlich landwirtschaftlich genutzt werden können. In einem Beratungsgespräch mit dem Antragsteller beurteilt die Untere Naturschutzbehörde die naturschutzfachliche Eignung einer Fläche und legt unter Berücksichtigung der förderrechtlichen Vorgaben die Maßnahmen fest, die zur Erreichung der naturschutzfachlichen Ziele erforderlich sind.

Weitere Informationen finden Sie unter www.stmuv.bayern.de/vnp.htm. Die zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite der Unteren Naturschutzbehörde www.landkreis-wug.de/umwelt/naturschutz/. Zum Thema Streuobstwiesen berät Alena Vogt telefonisch unter 09141 902-328 oder per Mail an alena.vogt@landkreis-wug.de.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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