Anordnung von Biosicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest

Weißenburg – Bayernweit werden auf Weisung des Bayerischen Umweltministeriums ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Dies ist erforderlich aufgrund der zunehmenden Geflügelpestnachweise bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln in Deutschland und Bayern. Die erforderlichen Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind ab Sonntag verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten.

Bisher ist der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen noch nicht von der Geflügelpest betroffen. Das Landratsamt wird aber aufgrund der allgemeinen Risikobewertung am Samstag, 26.11.2022 eine Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlichen, in der neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Schutzmaßregeln wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln erlassen wird. Die Maßnahmen gelten ab Sonntag, 27.11.2022.

Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung der Krankheit in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.

Seit Oktober 2022 sind in Bayern insgesamt vier Fälle bei Hobby-Geflügelhaltungen in den Landkreisen Miltenberg und Landshut nachgewiesen worden, deutschlandweit schon mehr als 1.200 Fälle bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln.

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt. Aus diesem Grund werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, Ansammlungen von toten Wasservögeln dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort zu melden.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesammelt werden. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalten.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, die noch nicht registriert sind, beim zuständigen Veterinäramt zu melden sind. Dazu zählt jeder der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse auch hobbymäßig aufzieht oder hält. Außerdem müssen vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und bei Wildvögeln (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel) beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Aufgrund der raschen Verbreitung der Geflügelpest in dieser Saison sollen sich die Geflügelhalter zudem auf eine mögliche Aufstallungspflicht vorbereiten. Das Landratsamt wird darüber rechtzeitig informieren.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter:

www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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