Bayernweite verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest angeordnet

Weißenburg – Bayernweit sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst. Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Bisher ist der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen aktuell noch nicht von der Geflügelpest betroffen. Das Landratsamt wird am Samstag, 11.12.2021 eine Allgemeinverfügung veröffentlichen. Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Vorbeugungen wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, geregelt. Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Die Maßnahmen gelten dann ab Sonntag, 12.12.2021.

Aktuell sind in Bayern insgesamt drei Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 280 Fälle amtlich festgestellt worden. Zudem hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding bestätigt.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten nicht berührt und eingesammelt werden. Entsprechende Funde sollen dem jeweiligen Veterinäramt vor Ort gemeldet werden.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, die noch nicht registriert sind, beim zuständigen Veterinäramt zu melden sind. Dazu zählt jeder der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse auch hobbymäßig aufzieht oder hält. Außerdem müssen vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und bei Wildvögeln (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel) beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen speziell für Geflügelhalter sowie aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern gibt es unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/inde
x.htm
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Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Sabrina Huf

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