Geflügelpest bei Wildvogel im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nachgewiesen

Weißenburg – Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – im Wildvogelbestand amtlich bestätigt worden: Bei einer verendeten Graugans wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ HPAIV H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel gilt im Landkreis weiterhin die Aufstallungspflicht für Geflügel.

Das Landratsamt hat bereits am 11. Februar 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht. In der weiterhin gültigen Allgemeinverfügung werden alle privaten und gewerblichen Tierhalter im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die Geflügel im Sinne der Geflügelpest-Verordnung halten, zur Aufstallung ihres Geflügels verpflichtet.

Darunter fallen folgende Geflügelarten, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die genannten Geflügelarten sind im Gebiet des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer entsprechenden Vorrichtung aufzustallen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Dies bedeutet, jegliche offene (Auslauf-)Fläche muss wie beschrieben geschützt sein.

Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt geworden. Enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden und tot aufgefundene Wildvögel sollten nicht berührt oder bewegt werden. Werden mehrere Vögel an einem Ort tot aufgefunden, wird um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.

Aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern, sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de) unter dem Stichwort ´Geflügelpest´ verfügbar.

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Claudia Wagner

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