Aufstallungspflicht gilt im gesamten Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für alle Geflügelhalter

Weißenburg – Auf Grund des erfolgten Ausbruchs der Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weist das Landratsamt noch einmal auf die durch Allgemeinverfügung vom 11.02.2021 angeordnete Aufstallungspflicht hin, die von allen Geflügelhaltern im gesamten Landkreis zwingend einzuhalten ist.In dieser Allgemeinverfügung werden alle privaten und gewerblichen Tierhalter im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die Geflügel im Sinne der Geflügelpest-Verordnung halten, zu einer Aufstallung des Geflügels verpflichtet. Darunter fallen folgende Geflügelarten, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die genannten Geflügelarten sind im Gebiet des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer entsprechenden Vorrichtung aufzustallen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Dies bedeutet, jegliche offene (Auslauf-)Fläche muss wie beschrieben geschützt sein.

Nachdem in einer Geflügelhaltung am 10.02.2021 in einem Ortsteil von Treuchtlingen die Vogelgrippe nachgewiesen worden war, sind am vergangenen Wochenende insgesamt an die 100 Geflügelhalter im Umkreis überprüft worden. Zudem wurden im Laufe dieser Woche weitere Geflügelhalter im Umkreis untersucht. Dabei wurde bisher kein weiterer Infektionsfall festgestellt.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass alle Geflügelhaltungen, beim zuständigen Veterinäramt zu melden sind. Dazu zählt jeder der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse auch hobbymäßig aufzieht oder hält. Außerdem müssen vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und bei Wildvögeln (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel) beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Nutz- und Haustierbestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt.

Die Abgabe von Eiern, Geflügel, Geflügelfleisch und anderen von Federwild stammenden sonstigen Erzeugnissen aus betroffenen Geflügelhaltungen im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet ist verboten.
Die räumlich abgegrenzten Gebiete des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebietes sind in einer weiteren Allgemeinverfügung des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen vom 11.02.2021 festgelegt und können auf der Homepage des Landratsamtes unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.landkreis-wug.de/veterinaerwesen-und-lebensmittelueberwachung/Tier-seuchenbekaempfung/gefluegelpest/

Quelle: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen – Jürgen Simon

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